Beurteilung der psychischen Gefährdung in Unternehmen - Nur keine Panik!

Psychische GBU in 6 Schritten verbessern

Ausschnitt eines Frauengesichts mit Sommersprossen und Augen

Während an der Verbindlichkeit der psychischen Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen jeder Größe seit dem 01. Januar 2014 nicht mehr zu rütteln ist, gewährt der Gesetzgeber in Bezug auf Methoden und Prozesse einen relativ großen Interpretations- und Handlungsspielraum. Diese Unschärfe mag ein Grund für die weithin spürbare Verunsicherung unter den Firmen sein. Mit der Einordnung der psychischen Gefährdung und Belastung ihrer Mitarbeiter tun sich sogar die deutschen Spitzenkonzerne schwer. Nur 12 der 30 DAX-Marken gehen offensiv mit dem Thema um. Dabei wäre es in ihrem ureigensten Interesse. Schließlich hinterlassen Stress und zunehmende Arbeitsverdichtung ihre Spuren nicht nur im Gesundheitssystem, sondern auch in den Kassen der Unternehmen.

Psychische Gefährdung als Wirtschaftsfaktor

Die direkten Krankheitskosten für psychische Erkrankungen belaufen sich aktuell auf rund 16 Milliarden Euro jährlich. Schätzungen zufolge werden sie sich bis zum Jahr 2030 auf 32 Milliarden Euro verdoppeln. Im gleichen Zeitraum verursachen psychische Belastungen 75.000 Frühverrentungen und fast 3 Tage Arbeitsunfähigkeit je 100 Pflichtversicherte. Menschen mit psychischen Erkrankungen sind durchschnittlich mehr als 35 Tage arbeitsunfähig, die mittlere Arbeitsunfähigkeit bei Burnout beträgt sogar fast 100 Tage. Die außerordentliche Langwierigkeit psychischer Erkrankungen führen allein in Deutschland zu einem geschätzten jährlichen Produktionsausfall von etwa 8,3 Milliarden Euro. Angesichts des Ausmaßes hat sich der Gesetzgeber zum Handeln entschlossen und das novellierte Arbeitsschutzgesetz im Jahr 2013 auf den Weg gebracht.

 

Offensichtlicher Handlungsbedarf

Auch das Mitte 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung (PrävG) festigt die Stellung der Mitarbeitergesundheit im Rechts- und Regularienraum und schließt weitere Schlupflöcher. Unternehmen sollten daher allmählich anfangen, sich zu wappnen und die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Wie bisher einfach abzuwarten, könnte sich zusehends als riskante Strategie erweisen. Schon jetzt drohen Firmen, die bei Kontrollen auffallen oder deren Mitarbeiter aufgrund zu hoher psychischer Belastung erkranken, empfindliche Geldstrafen und sogar der Verlust von Qualitätsaudits. Kann ein Arbeitgeber im Krankheitsfall keine psychische Gefährdungsbeurteilung vorweisen, sind im Schadensfall Rechtsstreitigkeiten zwischen ihm und den Sozialversicherungsträgern nur eine Frage der Zeit.

 

Die psychische Gefährdungsbeurteilung in der Praxis

Den Laien stellt die psychische Gefährdungsbeurteilung vor erhebliche Hürden. Schließlich können die Gründe für eine übermäßige psychische Belastung am Arbeitsplatz vielfältig und komplex sein. Die Faktoren reichen von zu geringen Handlungsspielräumen des Einzelnen über unzureichende Entwicklungsmöglichkeiten, einem zu hohen Arbeitspensum oder vernachlässigter Arbeitssicherheit bis hin zu emotional beanspruchenden Aufgaben oder latentem Mobbing. Wie lässt sich ein solches Störquellenorchester belastbar evaluieren? Tatsächlich liefert die Wirtschaftspsychologie mit standardisierten Werkzeugen und Vorgehensweisen das passende Repertoire. Zudem existieren im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung normierte Definitionen, die Transparenz und Sicherheit schaffen. Und auch wenn im Arbeitsschutzgesetz nicht jedes Detail einer psychischen Gefährdungsbeurteilung festgeschrieben ist, existieren mit den Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) und der DIN EN ISO 10075-1 praktikable Empfehlungen und Leitlinien zu ihrer Umsetzung.

 

So organisieren und verbessern Sie eine psychische GBU in sechs Schritten

  • Vorbereitung Beschreiben Sie Ihre Betriebsstruktur, klären Sie die unterschiedlichen Arbeitsbereiche und benennen Sie die jeweils relevanten Tätigkeitsfelder.
  • Erhebung Ermitteln Sie die Gefährdung je Tätigkeitsbereich. Verschaffen Sie sich einen Gesamtüberblick und gehen anschließend, etwa mit qualitativen Interviews (AVEM-Bogen), in die Feinanalyse.
  • Einschätzung Anhand Ihrer Datenanalyse können Sie jetzt Aussagen über die möglichen Risiken einer psychischen Fehl- und Überlastung in jedem einzelnen Tätigkeitsbereich treffen.
  • Planen Gehen Sie transparent mit ihren Befunden und den abgeleiteten Schutzzielen um (Ergebnispräsentation), bevor sie die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz vor psychischer Belastung umsetzen.
  • Umsetzen Überführen Sie die Maßnahmen, begleitet von guter interner Kommunikation, in die betriebliche Praxis.
  • Check Überprüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen und steuern Sie bei Bedarf nach.

 

Psychische Gefährdungsbeurteilung mit MUUUH! Consulting

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Next Steps zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

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